Sweetener

Monk Fruit in der EU - coming soon

Monk Fruit Decoctions sind kein Novel Food

Endlich ist es soweit! In einer wichtigen regulatorischen Aktualisierung wurde bekannt gegeben, dass Mönchsfrucht, insbesondere in Form eines nicht selektiven wässrigen Dekokts, nicht mehr als neuartiges Lebensmittel gilt. 

Hintergrund und Auswirkungen

Mönchsfrucht, bekannt für ihre natürliche Süße und ihren geringen Kaloriengehalt, wird seit Jahrhunderten in der traditionellen chinesischen Medizin verwendet. Ihre Verwendung als Lebensmittelzutat in der EU war jedoch bisher gemäß den Vorschriften der Europäischen Union für neuartige Lebensmittel eingeschränkt, die eine umfassende Sicherheitsbewertung für Lebensmittel vorschreiben, die vor Mai 1997 in der EU nicht weit verbreitet waren. Die neue Regelung befreit Mönchsfrucht von diesen Beschränkungen und erlaubt ihre Verwendung in einer größeren Palette von Lebensmitteln und Getränken in der EU ohne vorherige Genehmigung.

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